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Georg Klammer
St. Marein 141
9431 St. Stefan

Kontakt:
Telefon: +43 650 2613068
E-Mail: office@georgklammer.at

Georg Klammer
St. Marein 141

9431 St. Stefan

Österreich


Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU27036007

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen der Firma Georg Klammer VEFB

I. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen

abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als

Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den

Vertragsparteien.

II. Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist

der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ob Zugang des Angebotes daran gebunden.

III. Preis

Alle von uns genannten Preise sind, insofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in

der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostensteile oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie,

Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.

IV Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des

Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto

als geleistet.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wohl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen

ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

V Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir

zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hoben wir bei Verschulden des Kunden die Wohl, einen pauschalierten

Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und

Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder noch Setzung einer

angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung

des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des

Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 50 ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen.

Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserkl.rung innerhalb dieser Frist

abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er

überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung

vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

VI. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig

sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der

Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 15,90 sowie für

die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,63 zu bezahlen.

VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert.

Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder

üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart

gilt.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr

von 0,2 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbebetriebes einzulagern.

Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und

die Ware anderweitig zu verwerten.

VIII. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und

vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.

Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom

Vertrag zurücktreten.

IX. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

X. Geringfügige Leistungsänderungen

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies

gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).

XI. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschaden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung

übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein

Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten

Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden

Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.

XII. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob

fahrlässig verschuldet worden ist.

XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein

Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die

Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein

Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die

Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des

Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

XIV Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur

endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in

den Gesch.ftsbüchern, insbesondere in der offenen Postenliste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns

gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den

Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.

Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

XV Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei berechtigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines

angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische,

inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich

zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

XVII. Lagerung und Archivierung
(1) Für den Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung Druckerzeugnisse, Arbeitsbehelfe, Zwischenerzeugnisse und Druckvorrichtungen (wie z. B. belichtungsfähige Daten, Filme, Montagen, Druckformen, Druckzylinder, Stanzformen, Papiere usw.) nach Durchführung des Auftrages zu lagern, es sei denn, es ist darüber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber zustande gekommen; in diesem Fall trägt der Auftraggeber Kosten und Gefahr der Lagerung. / Druckerzeugnisse, Arbeitsbehelfe, Zwischenerzeugnisse und Druckvorrichtungen (wie z. B. belichtungsfähige Daten, Filme, Montagen, Druckformen, Druckzylinder, Stanzformen, Papiere usw.) sind vom Auftragnehmer nach Durchführung des Auftrages für 2 Jahre auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu lagern bzw. innerhalb dieses Zeitraumes an diesen oder einen von diesem namhaft gemachten Dritten auszufolgen, nach Ablauf dieser Zeit können Sie vom Auftragnehmer entsorgt werden. Arbeitsbehelfe und Zwischenprodukte im Produktionsprozeß sind Eigentum des Auftragnehmers. (2) Die von dem Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Schriftsätze, Datenträger, Druckplatten, Lithografien, Filme, Platten, Matern, Stanzen, Stereos und Galvanos und andere für den Produktionsprozess erforderliche Behelfe (Druckvorrichtungen) sowie die bearbeiteten Daten bleiben das Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe (Druckvorrichtungen) und Daten, welche im Auftrag des zur Lieferung verpflichteten Auftragnehmers von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden.

XVIII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und

verarbeitet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird

die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen

bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum sofern es sich nicht um von Dritten patentrechtlich geschützte und an uns zur Herstellung

lizenzierte Produkte handelt ; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

Gerichtsstand ist HG 9020 Klagenfurt / BG 9400 Wolfsberg beide Österreich

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DSGVO

Erklärung zur Informationspflicht

(Datenschutzerklärung)

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website. 

Kontakt mit uns

Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Datenspeicherung

Zum Zweck der Vertragsabwicklung werden folgende Daten bei uns gespeichert: Firmenname, Emailadressen, Namen der Ansprechpartner und UID. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung an unsere Industriepartner die für die Herstellung der vermittelten Güter zuständig sind und Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen.

Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert.  

Die Daten Name, Anschrift, gekaufte Waren und Kaufdatum werden darüber hinaus bis zum Ablauf der Produkthaftung (10 Jahre) gespeichert.  Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.  

{Sofern personenbezogene Cookies verwendet werden}

Cookies

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{Nutzung von IP-Adressen auf Basis der Rechtsgrundlage „berechtigtes Interesse“; in diesem Fall wird eine Pseudonymisierung empfohlen:} Ihre IP-Adresse wird erfasst, aber umgehend (z.B. durch Löschung der letzten 8 Bit)pseudonymisiert. Dadurch ist nur mehr eine grobe Lokalisierung möglich.

{Bei außereuropäischen Anbietern:} Die Beziehung zum Webanalyseanbieter basiert auf … [Standardvertragsklauseln/einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Komission (z.B. im Fall der USA: „Privacy Shield“)].

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder f (berechtigtes Interesse) der DSGVO. 

Unser Anliegen im Sinne der DSGVO (berechtigtes Interesse) ist die Verbesserung unseres Angebotes und unseres Webauftritts. Da uns die Privatsphäre unserer Nutzer wichtig ist, werden die Nutzerdaten pseudonymisiert [Pseudonymisierung wird beim Rechtsgrund „berechtigtes Interesse“ empfohlen; dies muss mit dem Webanalysedienst abgeklärt werden].

Die Nutzerdaten werden für die Dauer von … [Speicherfrist angeben] aufbewahrt [dies muss mit dem Webanalysedienst abgeklärt werden]. 

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Industrievertretungen

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